eID-Service
Mit dem neuen Personalausweis, der im November 2010 in Deutschland eingeführt wurde, können Onlinediensteanbieter und Bürger sichere und rechtsverbindliche Internetgeschäfte tätigen. Voraussetzung dafür ist − neben dem neuen Personalausweis − die Nutzung eines eID-Services.
Bürger können mit Hilfe des eID-Services festlegen, welche personenbezogenen Informationen sie einem Onlinediensteanbieter bei einem Internetgeschäft zukommen lassen wollen. Und die Online-diensteanbieter können sicher sein, dass ihr Online-Geschäftspartner auch tatsächlich der ist, für den er sich ausgibt. Mit dem eID-Service können Käufer und Onlineanbieter ihre Identifizierungs-informationen einfach und sicher austauschen.